Tarifbrowser für Tarif 325

  2  Tarifpositionen/Interpretationen
  Für Schienen und Therapiehilfen, die im Einzelfall den Betrag von CHF 250 übersteigen, ist beim zuständigen Versicherer eine Kostengutsprache einzuholen.


Erfordern die Verhältnisse die sofortige Abgabe eines Hilfsmittels, ist der Therapeut berechtigt, bis zum Betrag von CHF 250 (Einstandspreis der verkauften Ware, d.h. inkl. Beschaffungskosten und Lagerkosten) pro Patient und Jahr, ohne besondere Kostengutsprache, zu verrechnen. Die Rechnung ist zu detaillieren.


 
 2.1 Einzelbehandlung
 2.2 Gruppenbehandlung: Zweiergruppen
 2.3 Gruppenbehandlung: Kleingruppen (3 - 5 Teilnehmer)
 2.4 Gruppenbehandlung: Grossgruppen (über 5 Teilnehmer)