Tarifbrowser für Tarif 325

  7646  Hilfsmittelabgabe ohne Kostengutsprache
  01.08.14 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung > 0.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Variable Leistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   

Für Schienen und Therapiehilfen, die im Einzelfall den Betrag von CHF 250 übersteigen, ist beim zuständigen Versicherer eine Kostengutsprache einzuholen.



Erfordern die Verhältnisse die sofortige Abgabe eines Hilfsmittels, ist der Therapeut berechtigt, bis zum Betrag von CHF 250 (Einstandspreis der verkauften Ware, d.h. inkl. Beschaffungskosten und Lagerkosten) pro Patient und Jahr, ohne besondere Kostengutsprache, zu verrechnen. Die Rechnung ist zu detaillieren.