Tarifbrowser für Tarif 329

  07  Garantie
  • 7.01 Für die Systeme leistet der Leistungserbringer eine Mindestgarantie von 24 Monaten, ab dem Datum des Anpassberichtes durch den Hörsystemakustiker. Bei Reparaturen beträgt die Garantiezeit drei Monate für die ersetzten Teile. Die Garantie erstreckt sich auf Fehler in der Konstruktion, im Material, in der Verarbeitung und umfasst insbesondere auch die notwendigen Anpassungsarbeiten.
• 7.02 Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützungen sowie die akustische Ankopplung (Otoplastik oder Standardkomponenten).