Tarifbrowser für Tarif 337

  10.110  Wegspesen
  Die Entschädigung der Wegspesen richtet sich nach den Bemerkungen zum Tarif.

Die Wegpauschalen beinhalten die Hin- und Rückreise.

Werden auf derselben Fahrt mehrere Klienten versorgt, muss die Wegpauschale anteilsmässig verrechnet werden.
 
 10.111.000 Wegpauschale I
 10.112.000 Wegpauschale II
 10.113.000 Wegpauschale III
 10.114.000 Wegpauschale IV
 10.115.000 Wegpauschale nach Aufwand