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  01.01.02  Behandlungsmassnahmen auf räumliche Distanz
  Bei der ergotherapeutischen Behandlung auf räumliche Distanz ist die gleiche Behandlungsqualität, wie bei einem direkten physischen Kontakt mit den PatientInnen sicherzustellen. Die Behandlung auf räumliche Distanz ergänzt die ergotherapeutische Behandlung vor Ort bleibt aber die Ausnahme.
Die verordnete oder verfügte ergotherapeutische Behandlung darf nicht ausschliesslich aus Behandlungsmassnahmen auf räumliche Distanz bestehen. Wenn sich vor oder während der Behandlung abzeichnet, dass mehr als 1/3 der Behandlungen auf räumliche Distanz durchgeführt werden, muss mit der Verischerung bezüglich der Kostenübernahme Kontakt aufgenommen werden.

Die Massnahmen auf räumliche Distanz sind dabei auf Therapieinhalte beschränkt, welche ohne physischen Kontakt zur Therapeutin, selbständig oder mit Unterstützung einer Bezugsperson durchgeführt werden können. Bei Kindern unter 12 Jahren muss eine Bezugsperson anwesend sein, die auf Anleitung der Ergotherapeutin manuell tätig werden kann. Die Bezugspersonen haben kein Anrecht auf Entschädigung durch die Versicherung.

Leistungen auf räumliche Distanz müssen im direkten und zeitgleichen mündlichen Kontakt erfolgen, also in der Regel uüber Videotelefonie und nur in begründeten Ausnahmefällen über Telefon. Ein schriftlicher und zeitversetzter Kontakt, beispielsweise uüber E-Mail, Chat oder Kurzmitteilungsdienste gilt nicht als Behandlung auf räumliche Distanz.

Die Therapie auf räumliche Distanz im Einzelsetting kann in folgenden Fällen abgerechnet werden und muss mit der entsprechenden Tarifziffer abgerechnet werden:
  • Kontextbezogene Begründung: die Verkehrslage/-wege verunmöglichen einen Besuch in der Praxis.
  • Personenbezogene Begründung: die Distanz/der Weg zur Praxis steht betreffend Aufwand an Energie und Zeit in einem Missverhältnis zum gesundheitlichen Zustand des Patienten.
  • Therapeutische Begründung: Die gesetzten Therapieziele sind ohne physischen Kontakt zur Therapeutin erreichbar
  • Gesundheitspolizeiliche Begründung: Die epidemiologische Lage oder Anordnungen der Behörden erlauben keine Behandlung in der Praxis.

 
 3108.1 Patientenbehandlung (Einzelsetting) auf räumliche Distanz, kontextbezogene Begründung, pro 5 Minuten
 3108.2 Patientenbehandlung (Einzelsetting) auf räumliche Distanz, personenbezogene Begründung, pro 5 Minuten
 3108.3 Patientenbehandlung (Einzelsetting) auf räumliche Distanz, therapeutische Begründung, pro 5 Minuten
 3108.4 Patientenbehandlung (Einzelsetting) auf räumliche Distanz, gesundheitspolizeiliche Begründung, pro 5 Minuten