Tarifbrowser für Tarif 514

  1  Allgemeines
 

  1. Die Ernährungsberaterin ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung, der gesetzlichen Bestimmungen und ihres Fachwissens frei in der Wahl ihrer Beratungs- und Behandlungsmethoden. Gestützt darauf wählt sie die Therapie nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Zweckmässigkeit aus.

  2. Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Pro Therapiesitzung kann nur eine Sitzungspauschale (Ziffern 7821, 7822, 7823, 7824 SVDE-Fachpersonal) verrechnet werden.

  3. Sitzungspauschalen (Ziffern 7821 bis 7824) können zweimal pro Tag verrechnet werden, sofern die zweifache Behandlung pro Tag vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde.

  4. Wenn die im Rahmen einer Sitzung durchgeführten Leistungen durch die Ernährungsberaterin auf den Tag verteilt werden, so ergibt dies nicht Anspruch auf eine zweimalige Verrechnung der Sitzungspauschale.