Tarifbrowser für Tarif 553

  1  Einleitende Bemerkungen
 
  1. Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Pro Therapiesitzung kann nur eine Sitzungspauschale (Ziff. 7301-7340) verrechnet werden.
  2. Pro Sitzung kann einmal eine der Sitzungspauschalen (Ziff. 7301-7340) verrechnet werden. Sitzungspauschalen (Ziff. 7301-7340) können nur dann zweimal pro Tag verrechnet werden, wenn zwei Behandlungen pro Tag durchgeführt worden sind. Die zwei Behandlungen pro Tag müssen auf formelle ärztliche Verordnung erfolgt sein.
  3. Auch wenn die im Rahmen einer Therapiesitzung erbrachten Leistungen durch die Physiotherapeutin oder den Physiotherapeuten auf den Tag verteilt werden, darf die Sitzungspauschale nur einmal verrechnet werden.
  4. Die Zuschlagspositionen sind ausschliesslich nach den Kombinationsregeln (Spalte «Erlaubte Kombinationen») abrechenbar. Andere Kombinationen von Tarifpositionen sind nicht erlaubt.