Tarifbrowser für Tarif 553

  3  Zuschlagspositionen
  Mittel und Gegenstände/Verbandsmaterial müssen mit dem Tarif 452 Migel verrechnet werden.


  1. Dieser Zuschlag für das Behandlungsmaterial darf zusätzlich zu den Sitzungspositionen 7301, 7311 und 7330 verrechnet werden.
  2. Folgende Materialkategorien gelten als Behandlungsmaterial:
    • Verbands-/Polstermaterial (Mengenangabe in cm)
    • Tape-Material
    • Material für Beckenbodenrehabilitation
    • Material für Elektrotherapie
    • Material für Atemtherapie
    • Verbrauchsmaterialien gehören zu den Sachkosten der Praxisinfrastruktur und dürfen der Patientin oder dem Patienten nicht extra verrechnet werden.
    • Das Behandlungsmaterial ist für jede Rechnung (nach maximal neun Sitzungen) aufzuführen.
    • Auf der Rechnung aufzuführen sind jeweils die betreffende Materialkategorie, die Mengen (mit Einheiten) sowie der Einkaufspreis des betreffenden Materials (abzüglich weiterzugebende Rabatte und inkl. MWST).

 
 7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung
 7351 Zuschlagsposition für die Behandlung von Kindern mit chronischer Behinderung
 7352 Zuschlagsposition für die Benutzung des Geh- oder Schwimmbads
 7353 Zuschlagsposition für die Benutzung der Infrastruktur bei Hippotherapie
 7354 Zuschlagsposition für die Weg- oder Zeitentschädigung
 7360 Zuschlagsposition für Mittel und Gegenstände/Verbandsmaterial