Tarifbrowser für Tarif 553

  4  Pauschale für Verbrauchs- und Hygienematerial bei der physiotherapeutischen Inkontinenztherapie
  Die Pauschale ist als einmaliger Betrag für die gesamte Behandlung (unabhängig von der durchgeführten Anzahl Therapiesitzungen) zu verstehen. Sie darf maximal einmal pro Kalenderjahr verrechnet werden. Die Pauschale wird nur vergütet, wenn die Behandlung mit Vaginalsonden bzw. Analsonden durchgeführt wird. Die Pauschalen können nicht miteinander kumuliert werden.


Die physiotherapeutische Inkontinenztherapie selbst wird mit der einfachen Sitzungspauschale 7301 in Rechnung gestellt (Ziffer 7311 kommt nur in Frage, wenn die bestehenden tariflichen Kriterien erfüllt sind).
 

 7362 Behandlung mit Vaginalsonde
 7363 Behandlung mit Analsonde