Tarifbrowser für Tarif 556

  1  Grundsätzliches
 
  • Es gelten die Taxpunkte gemäss den Art. 2.1 - 2.3.
  • Die Taxpunkte gemäss den Art. 2.1 - 2.3 werden mit dem Taxpunktwert (TPW) gemäss Anhang F multipliziert.
  • Die Pauschalen gemäss Art. 2.1 - 2.3 enthalten sämtliche Leistungen, welche zur Erfüllung des Therapieziels am Tag, an welchem eine TarReha-Pauschale erfasst wurde, erbracht wurden.
  • Die Kosten fürs Mittagessen sind mit Ausnahme von Tarifziffer 556.120 in den Taxpunkten integriert.