Tarifbrowser für Tarif 311

  7351  Zuschlagsposition für die Behandlung chronisch behinderter Kinder
  01.01.98 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 30.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   
Regeln
  • Darf nicht mit Sitzungspauschale 7340 verrechnet werden.
  • Kann nur mit den Sitzungspauschalen 7301 bis 7330 verrechnet werden.
  • Nur bis zum vollendeten sechsten Altersjahr möglich.
   

Alter: Bis zum vollendeten sechsten Altersjahr.

  1. Die chronische Behinderung ist in jedem Fall ärztlich zu begründen.
  2. Unter 'chronisch behindert' versteht man insbesondere:
    • Missbildungen oder Systemerkrankungen des Skeletts oder des Bewegungsapparates
    • Missbildungen oder progressive Erkrankungen der Skelettmuskulatur
    • Chronische Lungenventilationsstörungen
    • Missbildungen oder Schädigungen des zentralen und/oder peripheren Nervensystems
  3. Dieser Zuschlag kann nicht mit der Sitzungspauschale für MTT (Ziffer 7340) kombiniert werden.