Tarifbrowser für Tarif 311

  7340  Sitzungspauschale für Medizinische Trainingstherapie (MTT)
  01.01.98 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 22.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   2
   
Regeln
  • Darf nicht mit Sitzungspauschale 7351 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7301, 7311, 7312, 7320, 7330 und 7353 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7312, 7313, 7320 und 7352 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7313, 7330 und 7354 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7330 und 7350 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit anderen Sitzungspauschalen kombiniert werden.
  • Pro Tag kann nur eine Sitzungspauschale (Ziffern 7301 bis 7340) verechnet werden, ausser von Arzt ausdrücklich 2x pro Tag verordnet.
   
  1. Zur notwendigen Instruktion eines MTT - Programms kann der Physiotherapeut unabhängig der Anzahl Sitzungen zwei Sitzungen innerhalb des gesamten MTT - Programms pro Patienten auf der Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 verrechnen.
  2. Die vom Patienten durchgeführte medizinische Trainingstherapie wird durch den Physiotherapeuten überwacht und kontrolliert.
  3. MTT wird nur im Sinne von Rehabilitation vergütet. Für MTT als diagnostische oder präventive Leistung besteht keine Leistungspflicht, ebenso gehen Tests und deren Auswertungen nicht zu Lasten der Versicherung.
  4. Mit der MTT kann keine Wegentschädigung/Zeitentschädigung (Ziffer 7354) verrechnet werden.