Tarifbrowser für Tarif 331

  3000.1  Microphthalmie und Anophthalmie / Kinder ab der Abgabe der Augenprothese aus Kunststoff bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  01.01.24 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung 359.97 CHF (MwSt inkl.)
    CHF Leistung 333.00 CHF (MwSt exkl.)
    MwSt-Satz   Normalsatz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   01
    Einheit: Pauschale pro Behandlung
  • Bei der Microphthalmie und Anophthalmie handelt es sich um Geburtsgebrechen (GG 415), die bis zum Abschluss der Behandlung eine medizinische Massnahme zu Lasten der Invalidenversicherung darstellen (keine Leistung im Bereich der Unfall- und Militärversicherung).
  • Hinweis auf Art. 7 Tarifvertrag: Im Bereich der Invalidenversicherung werden Art und Umfang der Leistungen durch eine Verfügung/Mitteilung der zuständigen IV-Stelle bestimmt. Die Versorgung von Microphthalmie und Anopthalmie zu Lasten der Invalidenversicherung muss medizinisch indiziert und ärztlich verordnet sein. Sie bedingt das vorgängige, schriftliche Einverständnis des Kostenträgers.
  • Die Augenprothese aus Kunststoff wird mit der Tarifziffer 2000.1 separat abgerechnet.

 
Mengen-Restriktionen:
  • Ziffer 3000.1: maximal 4 Behandlungen (Anpassungstermine) pro Jahr

Alters-Restriktionen:
  • Ziffer 3000.1: Kinder ab der Abgabe der Augenprothese aus Kunststoff bis zum vollendeten 6. Lebensjahr