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Tarifbrowser für Tarif 337
10.000 | Informationen zur Versorgung | |||
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Das abgegebene Rollstuhl-Modell und das Pauschalzubehör sind in der Rollstuhlpauschale enthalten und müssen auf der Rechnung angegeben werden. Behinderungsbedingte Optionen können auf ärztliche Verordnung zusätzlich verrechnet werden. BEGRIFFE HANDROLLSTUHL (HRS) Unter den nachstehenden Kategorien werden Rollstühle verstanden, welche in ihrer Art einer zweckmässigen und gebrauchsfertigen Ausführung entsprechen. Zu einer solchen gehören: - Fester oder faltbarer Rahmen - Hinterräder und schwenkbare Vorderräder - Bremsen - Sitz- und Rückenbezüge - Beinstützen - Armauflagen/Seitenteile Die Kategorien Adaptiv-, Kinder, Spezial- und Elektrorollstühle können auch als Fahrgestell für die Aufnahme von Sitzversorgungen (Sitzorthetik gemäss Tarif SVOT) verwendet werden. Die grundsätzliche Funktionstauglichkeit und Sicherheit muss durch die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Produktinformation in Deutsch, Französisch und Italienisch erbracht werden. (Medizinprodukte Verordnung MepV und Richtlinie 93/42/EWG) Es können nur die Positionen zusätzlich verrechnet werden, welche in der Liste der behinderungsbedingten Optionen aufgeführt sind. (Anhang zu "Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls") SITZSCHALENUNTERGESTELLE Unter Sitzschalenuntergestelle werden Rollstühle verstanden, welche in ihrer Art Spezialrollstühlen entsprechen, welche jedoch mit einer Sitzschalenversorgung verbunden sind. ELEKTROROLLSTUHL (ERS) Unter der nachstehenden Kategorie werden Elektrorollstühle verstanden, welche in ihrer Art einer zweckmässigen und gebrauchsfertigen Ausführung entsprechen. Zu einer solchen gehören: - 2 elektromotorisch angetriebene Räder - zwei Lenkräder - Beinstützen - Armauflagen - wartungsfreie Batterien und Ladegerät Die grundsätzliche Funktionstauglichkeit und Sicherheit muss durch die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Produktinformation in Deutsch, Französisch, Italienisch erbracht werden. (Medizinprodukte Verordnung MepV und Richtlinie 93/42/EWG) Es können nur die Positionen zusätzlich verrechnet werden, welche in der Liste der behinderungsbedingten Optionen aufgeführt sind. (Anhang zum Formular «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls») ELEKTROROLLSTUHL FÜR DEN INNENBEREICH (TARIF ZIFFER 90.411.000): Unter der der Position 90.411.000 können nur Elektrorollstühle abgegeben werden, welche nicht den Definitionskriterien der Elektrorollstühle des Kapitels 60 entsprechen. Dabei handelt es sich um einfache Elektrorollstühle für den hauptsächlichen Einsatz im Innenbereich oder den beschränkten Einsatz im Aussenbereich (z.B. faltbare Elektrorollstühle). ELEKTROROLLSTUHL FÜR UNWEGSAMES GELÄNDE (TARIF ZIFFER 90.421.000): Unter der Position 90.421.000 können nur Elektrorollstühle abgegeben werden, welche nicht den Definitionskriterien der Elektrorollstühle des Kapitels 60 entsprechen. Dabei handelt es sich um Elektrorollstühle für den Einsatz in unwegsamen Gelände. ELEKTROANTRIEBE Unter Elektroantriebe werden elektrische Antriebssysteme zu Handrollstühlen verstanden. |
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10.001.000 | Neuversorgung | |||
10.002.000 | Folgeversorgung | |||
10.003.000 | Nachrüstung | |||
10.004.000 | Nachrüstung nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017) | |||
10.005.000 | Positionsveränderung | |||
10.006.000 | Wachstum | |||
10.007.000 | Postoperativ | |||
10.008.000 | Progredienz | |||
10.008.010 | Abnutzung | |||
10.009.000 | Andere | |||
10.020.000 | Reparatur | |||
10.021.000 | Reparatur nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017) | |||
10.030.000 | Revision | |||
10.031.000 | Revision nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017) | |||
10.032.000 | Garantieleistung bei Hand- oder Elektrorollstuhl |