Tarifbrowser für Tarif 337

  10.000  Informationen zur Versorgung
  ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Das abgegebene Rollstuhl-Modell und das Pauschalzubehör sind in der Rollstuhlpauschale enthalten und müssen auf der Rechnung angegeben werden.

Behinderungsbedingte Optionen können auf ärztliche Verordnung zusätzlich verrechnet werden.

BEGRIFFE

HANDROLLSTUHL (HRS)
Unter den nachstehenden Kategorien werden Rollstühle verstanden, welche in ihrer Art einer zweckmässigen und gebrauchsfertigen Ausführung entsprechen. Zu einer solchen gehören:

- Fester oder faltbarer Rahmen
- Hinterräder und schwenkbare Vorderräder
- Bremsen
- Sitz- und Rückenbezüge
- Beinstützen
- Armauflagen/Seitenteile

Die Kategorien Adaptiv-, Kinder, Spezial- und Elektrorollstühle können auch als Fahrgestell für die Aufnahme von Sitzversorgungen (Sitzorthetik gemäss Tarif SVOT) verwendet werden.

Die grundsätzliche Funktionstauglichkeit und Sicherheit muss durch die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Produktinformation in Deutsch, Französisch und Italienisch erbracht werden. (Medizinprodukte Verordnung MepV und Richtlinie 93/42/EWG)

Es können nur die Positionen zusätzlich verrechnet werden, welche in der Liste der behinderungsbedingten Optionen aufgeführt sind. (Anhang zu "Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls")

SITZSCHALENUNTERGESTELLE
Unter Sitzschalenuntergestelle werden Rollstühle verstanden, welche in ihrer Art Spezialrollstühlen entsprechen, welche jedoch mit einer Sitzschalenversorgung verbunden sind.

ELEKTROROLLSTUHL (ERS)
Unter der nachstehenden Kategorie werden Elektrorollstühle verstanden, welche in ihrer Art einer zweckmässigen und gebrauchsfertigen Ausführung entsprechen. Zu einer solchen gehören:

- 2 elektromotorisch angetriebene Räder
- zwei Lenkräder
- Beinstützen
- Armauflagen
- wartungsfreie Batterien und Ladegerät

Die grundsätzliche Funktionstauglichkeit und Sicherheit muss durch die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung und die Produktinformation in Deutsch, Französisch, Italienisch erbracht werden. (Medizinprodukte Verordnung MepV und Richtlinie 93/42/EWG)

Es können nur die Positionen zusätzlich verrechnet werden, welche in der Liste der behinderungsbedingten Optionen aufgeführt sind. (Anhang zum Formular «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls»)

ELEKTROROLLSTUHL FÜR DEN INNENBEREICH (TARIF ZIFFER 90.411.000):
Unter der der Position 90.411.000 können nur Elektrorollstühle abgegeben werden, welche nicht den Definitionskriterien der Elektrorollstühle des Kapitels 60 entsprechen. Dabei handelt es sich um einfache Elektrorollstühle für den hauptsächlichen Einsatz im Innenbereich oder den beschränkten Einsatz im Aussenbereich (z.B. faltbare Elektrorollstühle).

ELEKTROROLLSTUHL FÜR UNWEGSAMES GELÄNDE (TARIF ZIFFER 90.421.000):
Unter der Position 90.421.000 können nur Elektrorollstühle abgegeben werden, welche nicht den Definitionskriterien der Elektrorollstühle des Kapitels 60 entsprechen. Dabei handelt es sich um Elektrorollstühle für den Einsatz in unwegsamen Gelände.

ELEKTROANTRIEBE
Unter Elektroantriebe werden elektrische Antriebssysteme zu Handrollstühlen verstanden.
 
 10.001.000 Neuversorgung
 10.002.000 Folgeversorgung
 10.003.000 Nachrüstung
 10.004.000 Nachrüstung nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017)
 10.005.000 Positionsveränderung
 10.006.000 Wachstum
 10.007.000 Postoperativ
 10.008.000 Progredienz
 10.008.010 Abnutzung
 10.009.000 Andere
 10.020.000 Reparatur
 10.021.000 Reparatur nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017)
 10.030.000 Revision
 10.031.000 Revision nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017)
 10.032.000 Garantieleistung bei Hand- oder Elektrorollstuhl