Tarifbrowser für Tarif 337

  90.421.000  Elektrorollstuhl für unwegsames Gelände
  01.10.24 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung > 0.00 CHF (MwSt inkl.)
    CHF Leistung > 0.00 CHF (MwSt exkl.)
    MwSt-Satz   Normalsatz
    Merkmale  Frankenleistung · Variable Leistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   90.400
    Unter der Position 90.421.000 können nur Elektrorollstühle abgegeben und abgerechnet werden, welche nicht den Definitionskriterien der Elektrorollstühle des Kapitels 60 entsprechen. Dabei handelt es sich um Elektrorollstühle, welche spezifisch nur für die Benutzung im unwegsamen Gelände vorgesehen sind. Rollstuhlmodelle, die unter Kapitel 60 gelistet sind, können nicht über die Ziffer 90.421.000 abgerechnet werden. Rollstuhlmodelle für eine spezifische Benutzung im unwegsamen Gelände werden nicht im Kapitel 60 gelistet. Eine Listung in zwei Kapiteln gleichzeitig ist nicht möglich.

Publikumspreis

Nur kumulierbar mit den Kapiteln 10 und 80
 
Leistung 90.421.000 ist nicht kumulierbar mit
  • Leistung 90.401.000 «Sitzschalenuntergestelle mit Sitzorthetik, ab 20 Jahren»
  • Leistung 90.401.100 «Sitzschalenuntergestell (Rollstuhl) mit Sitzkantelung = 50 Grad»
  • Leistung 90.402.000 «Steh- oder Liftrollstuhl (Handrollstuhl)»
  • Leistung 90.403.000 «XXXL-Rollstuhl (Handrollstuhl: ab 180 Kg; Elektrorollstuhl: ab 160 kg)»
  • Leistung 90.411.000 «Elektrorollstuhl für den Innenbereich»
  • Leistung 90.412.000 «Elektrorollstuhl mit kompaktem Fahrgestell»
  • Kapitel 90.100 «Einhandantriebe»
  • Kapitel 90.200 «Elektroantriebe»