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  90.400  Rollstuhl-Sonderversorgungen
  Versorgungen mit speziellen Rollstühlen, welche nicht gemäss Kapitel 20, 30, 40, 50 und 60 kategorisiert/pauschaliert sind.

Die Vergütung von Rollstuhl-Sonderversorgungen richtet sich nach der spezifischen Offerte gemäss Publikumspreisen. Für die Abrechnung von Zubehör und der behinderungsbedingten Optionen für Rollstuhl-Sonderversorgungen können die Positionen aus dem Kapitel 80 (Publikumspreise) verwendet werden.

Nur kumulierbar mit den Kapiteln 10, 80 und 90
 
Kapitel 90.400 ist nicht kumulierbar mit
  • Kapitel 20 «Basis-Rollstühle»
  • Kapitel 30 «Adaptiv-Rollstühle»
  • Kapitel 40 «Kinder-Rollstühle»
  • Kapitel 50 «Spezial-Rollstühle»
  • Leistung 70.147.000 «Kippsitz verstellbar, nur für Kinderrollstuhl»
  • Leistung 70.351.000 «elektrische Sitzkantelung»
  • Leistung 70.352.000 «elektrische Rückenverstellung»

 
 90.401.000 Sitzschalenuntergestelle mit Sitzorthetik, ab 20 Jahren
 90.401.100 Sitzschalenuntergestell (Rollstuhl) mit Sitzkantelung ≥ 50 Grad
 90.402.000 Steh- oder Liftrollstuhl (Handrollstuhl)
 90.403.000 XXXL-Rollstuhl (Handrollstuhl: ab 180 Kg; Elektrorollstuhl: ab 160 kg)
 90.411.000 Elektrorollstuhl für den Innenbereich
 90.412.000 Elektrorollstuhl mit kompaktem Fahrgestell
 90.421.000 Elektrorollstuhl für unwegsames Gelände