Tarifbrowser für Tarif 337

  70.131.500  Abzug für Rückenplatten bei Kinderrollstühlen
  01.10.25 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung -756.70 CHF (MwSt inkl.)
    CHF Leistung -700.00 CHF (MwSt exkl.)
    MwSt-Satz   Normalsatz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   70.100
    Dieser Abzug muss angewendet werden, wenn bei einem Kinderrollstuhl eine orthopädische Rückenbettung gemäss SVOT-Tarif zum Einsatz kommt, bei der eine individuell angefertigte Rückenaussenschale oder Einbauplatte erforderlich ist.

Die notwendige, individuell angefertigte Rückenaussenschale oder Einbauplatte ist im Kostenvoranschlag gemäss SVOT-Tarif aufzuführen.

Ist zur «Aufnahme der orthopädischen Rückenbettung» ein in der Grundpauschale eingerechneter Rücken ausreichend, wird auf dem Kostenvoranschlag gemäss Rollstuhl-Tarifvertrag kein Abzug gemacht und im Kostenvoranschlag gemäss SVOT-Tarif keine Rückenaussenschale oder Einbauplatte aufgeführt.