Tarifbrowser für Tarif 337

  70  Behinderungsbedingte Optionen (BO)
  Für Abgabe von Behinderungsbedingten Optionen ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung zwingend.
 
Kapitel 70 ist nicht kumulierbar mit
  • Kapitel 80 «Nachträgliche Anpassungen mit Behinderungsbedingten Optionen und Zubehör, sowie bei Sonderversorgungen gemäss Kapitel 90.400»
  • Kapitel 90 «Rollstuhl-Antriebe / Rollstuhlsonderversorgungen»
  • Leistung 10.003.000 «Nachrüstung»
  • Leistung 10.004.000 «Nachrüstung nach Rahmenvereinbarung zur Abgabe von Rollstühlen von 2001 (gültig bis 31.12.2017)»
  • Leistung 10.020.000 «Reparatur»
  • Leistung 10.030.000 «Revision»
  • Leistung 10.121.000 «Fachtechnische Beratung pro 15Min»
  • Leistung 10.122.000 «Bericht pro 15 Min.»

 
 70.100 BO Allgemein mit Pauschalpreise
 70.300 BO Allgemein ohne Pauschalpreise
 70.400 BO Elektro-Rollstuhl ohne Pauschalpreise