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  01.03.1010  Sars-CoV-2-Selbsttest (Abgabe mittels Versand)
  30.08.21 - 30.09.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 6.40 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.1
    Berechtigung   Apotheke
    Limitation   5/Person/30 Tage
    Die Abgabe von Selbsttests mittels Versand (unabhängig davon, ob Versandapotheke oder nicht) auf Kosten des Bundes darf nur durch Apotheken und nach Kontrolle der Versichertendaten erfolgen. Die Apotheke hält sich bei der Abgabe und Verrechnung des Testmaterials an die Vorgaben gemäss Faktenblatt vom 30. August 2021.
Der Mehrwertsteuersatz von 7.7% ist im Höchstbetrag von CHF 6.40 inbegriffen.

Keine Gratis-Abgabe an geimpfte oder genesene Personen. Der Versand von Selbsttests, die mittels Abonnement bestellt werden, muss eingestellt werden, sobald der Kunde oder die Kundin die Bedingungen zur Kostenübernahme der Selbsttests durch den Bund nicht mehr erfüllt (explizite Abfrage des Impf- oder Genesenenstatus vor jedem Versand notwendig). Es darf kein automatisierter Versand erfolgen.

Die Pos. 01.03.1010 kann mit der Pos. 01.03.1000 kumuliert werden. Die maximale Anzahl Selbsttests pro Person darf 5 Stück pro 30 Tage nicht überschreiten.
 
  Sars-CoV-2-Selbsttest (Abgabe mittels Versand)
 
  01.07.21 - 29.08.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 9.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.1
    Berechtigung   Apotheke
    Limitation   5/Person/30 Tage
    Die Abgabe von Selbsttests mittels Versand (unabhängig davon, ob Versandapotheke oder nicht) auf Kosten des Bundes darf nur durch Apotheken und nach Kontrolle der Versichertendaten erfolgen. Die Apotheke hält sich bei der Abgabe und Verrechnung des Testmaterials an die Vorgaben gemäss Faktenblatt vom 26. Juni 2021.
Der Mehrwertsteuersatz von 7.7% ist im Höchstbetrag von CHF 9 inbegriffen.

Keine Gratis-Abgabe an geimpfte oder genesene Personen. Der Versand von Selbsttests, die mittels Abonnement bestellt werden, muss eingestellt werden, sobald der Kunde oder die Kundin die Bedingungen zur Kostenübernahme der Selbsttests durch den Bund nicht mehr erfüllt (explizite Abfrage des Impf- oder Genesenenstatus vor jedem Versand notwendig). Es darf kein automatisierter Versand erfolgen.

Die Pos. 01.03.1010 kann mit der Pos. 01.03.1000 kumuliert werden. Die maximale Anzahl Selbsttests pro Person darf 5 Stück pro 30 Tage nicht überschreiten.