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Tarifbrowser für Tarif 351
01.01.1300 | Immunologische Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene und Schnelltest zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest) zur Fachanwendung | |||
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16.11.21 - 31.12.22 | Gültigkeit | |||
CHF Leistung | 6.00 CHF | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Frankenleistung · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 1.4 | |||
Berechtigung | Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum, Pflegeheim, SPITEX-Organisationen | |||
Limitation | 1/Patient/Tag | |||
Die Bestimmung der Antigene auf Sars-CoV-2 wird mittels einer immunologischen Methode gemacht. Die Antigenbestimmung kann mittels einem automatisiertem Verfahren in einem Laboratorium (viele Analysen gleichzeitig) oder mittels eines sogenannten "Schnelltests" zur Fachanwendung ausserhalb eines Laboratoriums, wie z. B. in einer Arztpraxis, Apotheke etc. durchgeführt werden. Nebst den immunologischen Analysen auf Sars-CoV-2 Antigene können unter dieser Position die nicht automatisierten Einzelpatienten-Schnelltests zur Fachanwendung zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 abgerechnet werden. Die Pos. 01.01.1300 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffer 1.4.1 des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3. |
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Immunologische Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene und Schnelltest zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest) zur Fachanwendung | ||||
01.07.21 - 15.11.21 | Gültigkeit | |||
CHF Leistung | 17.00 CHF | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Frankenleistung · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 1.4 | |||
Berechtigung | Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum, Pflegeheim, SPITEX-Organisationen | |||
Limitation | 1/Patient/Tag | |||
Die Bestimmung der Antigene auf Sars-CoV-2 wird mittels einer immunologischen Methode gemacht. Die Antigenbestimmung kann mittels einem automatisiertem Verfahren in einem Laboratorium (viele Analysen gleichzeitig) oder mittels eines sogenannten "Schnelltests" zur Fachanwendung ausserhalb eines Laboratoriums, wie z. B. in einer Arztpraxis, Apotheke etc. durchgeführt werden. Nebst den immunologischen Analysen auf Sars-CoV-2 Antigene können unter dieser Position die nicht automatisierten Einzelpatienten-Schnelltests zur Fachanwendung zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 abgerechnet werden. Die Pos. 01.01.1300 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffer 1.4.1 und 1.4.2 des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3. |
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Immunologische Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene und Schnelltest zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest) zur Fachanwendung | ||||
15.03.21 - 30.06.21 | Gültigkeit | |||
CHF Leistung | 21.50 CHF | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Frankenleistung · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 1.4 | |||
Berechtigung | Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum, Pflegeheim, SPITEX-Organisationen | |||
Limitation | 1/Patient/Tag | |||
Die Bestimmung der Antigene auf Sars-CoV-2 wird mittels einer immunologischen Methode gemacht. Die Antigenbestimmung kann mittels einem automatisiertem Verfahren in einem Laboratorium (viele Analysen gleichzeitig) oder mittels eines sogenannten "Schnelltests" zur Fachanwendung ausserhalb eines Laboratoriums, wie z. B. in einer Arztpraxis, Apotheke etc. durchgeführt werden. Nebst den immunologischen Analysen auf Sars-CoV-2 Antigene können unter dieser Position die nicht automatisierten Einzelpatienten-Schnelltests zur Fachanwendung zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 abgerechnet werden. Die Pos. 01.01.1300 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffer 1.4.1 und 1.4.2 des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3. |
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Immunologische Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene und Schnelltest zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest) | ||||
28.01.21 - 14.03.21 | Gültigkeit | |||
CHF Leistung | 25.00 CHF | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Frankenleistung · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 1.4 | |||
Berechtigung | Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum, Pflegeheim, SPITEX-Organisationen | |||
Limitation | 1/Patient/Tag | |||
Die Bestimmung der Antigene auf Sars-CoV-2 wird mittels einer immunologischen Methode gemacht. Die Antigenbestimmung kann mittels einem automatisiertem Verfahren in einem Laboratorium (viele Analysen gleichzeitig) oder mittels eines sogenannten "Schnelltests" ausserhalb eines Laboratoriums, wie z. B. in einer Arztpraxis, Apotheke etc. durchgeführt werden. Nebst den immunologischen Analysen auf Sars-CoV-2 Antigene können unter dieser Position die nicht automatisierten Einzelpatienten-Schnelltests zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 abgerechnet werden. Die Pos. 01.01.1300 ist nur anwendbar bei Personen, welche eines der Kriterien nach Ziffern 1 bis 4.3 der Beprobungskriterien des BAG vom 27.01.2021 erfüllen. |
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Immunologische Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene und Schnelltest zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest) | ||||
02.11.20 - 27.01.21 | Gültigkeit | |||
CHF Leistung | 25.00 CHF | |||
MwSt-Satz | Kein Satz | |||
Merkmale | Frankenleistung · Brutto-Leistung | |||
Kapitel | 1.4 | |||
Berechtigung | Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum | |||
Limitation | 1/Patient/Tag | |||
Die Bestimmung der Antigene und Antikörper auf Sars-CoV-2 wird mittels einer immunologischen Methode gemacht. Die Antigenbestimmung kann mittels einem automatisiertem Verfahren in einem Laboratorium (viele Analysen gleichzeitig) oder mittels einem sogenannten "Schnelltest" ausserhalb einem Laboratorium, wie z. B. in einer Arztpraxis, Apotheke etc. durchgeführt werden. Der Antigen-Schnelltest ist eine Methode der immunologischen Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene. Die Klammerbemerkung bedeutet, dass der Schnelltest ausdrücklich auch abgerechnet werden darf. |