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  7340  Sitzungspauschale für Medizinische Trainingstherapie MTT
  01.01.18 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 22.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   2
   
  1. Diese Sitzungspauschale umfasst die Einzelbetreuung zur Anamnese, Instruktion, Evaluation oder Anpassung des Trainingsprogramms in der MTT-Infrastruktur.
  2. Zur Instruktion der Patientin oder des Patienten zum MTT-Programm kann die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut unabhängig von der Anzahl Sitzungen zwei Sitzungen innerhalb des gesamten MTT-Programms pro Patientin oder Patient auf der Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 verrechnen.
  3. Die von der Patientin oder vom Patienten durchgeführte medizinische Trainingstherapie wird von der Physiotherapeutin oder vom Physiotherapeuten überwacht und kontrolliert.
  4. MTT wird nur im Sinne von Rehabilitation vergütet.

Für MTT als diagnostische oder präventive Leistung besteht keine Leistungspflicht; ebenso gehen Tests und deren Auswertung nicht zu Lasten der Versicherung.
 
  Sitzungspauschale für Medizinische Trainingstherapie (MTT)
 
  01.01.02 - 31.12.17   Gültigkeit  
    TP Leistung 22.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   2
   
  1. Zur notwendigen Instruktion eines MTT - Programms kann der Physiotherapeut unabhängig der Anzahl Sitzungen zwei Sitzungen innerhalb des gesamten MTT - Programms pro Patienten auf der Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 verrechnen.
  2. Die vom Patienten durchgeführte medizinische Trainingstherapie wird durch den Physiotherapeuten überwacht und kontrolliert.
  3. MTT wird nur im Sinne von Rehabilitation vergütet. Für MTT als diagnostische oder präventive Leistung besteht keine Leistungspflicht, ebenso gehen Tests und deren Auswertungen nicht zu Lasten der Versicherung.
  4. Mit der MTT kann keine Wegentschädigung/Zeitentschädigung (Ziffer 7354) verrechnet werden.