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Tarifbrowser für Tarif 317
2700.00 | DNA-Banking: Extraktion und Aufbewahrung von Nukleinsäuren für spätere Untersuchung | |||
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Taxpunkte | 61.0 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | G | |
Gültigkeit | ab 1. Juli 09 | Kapitel | 2.2.3 | |
Limitation | Ausschliesslich - wenn die genetische Untersuchung nicht sofort durchgeführt werden kann (Entnahme vor der genetischen Beratung, Bitte um Bedenkzeit, in Erwartung eines medizinischen Dokuments zur Präzisierung der Untersuchung, in Erwartung eines neuen noch nicht verfügbaren Tests). - wenn bei letaler Krankheit des Indexpatienten vermutet wird, dass diese genetischen Ursprungs ist, zum Zeitpunkt des Todes keine abschliessende Diagnose vorliegt, mit dem Ziel später eine Diagnose bei einem Familienangehörigen zu stellen, der erkrankt ist oder bei dem die Gefahr einer Erkrankung besteht. Die über das DNA-Banking hinausgehenden Kosten der genetischen Untersuchungen, sind vom Versicherer des erkrankten Familienangehörigen zu tragen und ausschliesslich über die Position 2920.00 zu verrechnen. - wenn die DNA als Kontroll-DNA für die endgültige Beurteilung einer Variante genutzt werden soll, die bei einem erkrankten Familienangehörigen aufgefunden wurde und eine sofortige Durchführung der genetischen Untersuchung nicht möglich ist. Die über das DNA-Banking hinausgehenden Kosten der genetischen Untersuchungen, sind vom Versicherer des erkrankten Familienangehörigen zu tragen und ausschliesslich über die Position 2920.00 zu verrechnen. - nur einmal pro Primärprobe; Nicht kumulierbar mit den folgenden Positionen aus Kapitel 2.2.2 "Molekulargenetische Analysen": 2021.00 bis 2660.00 und 2800.00 bis 2920.00. |