Tarifbrowser für Tarif 351

  01.01.1050  Ärztliche Pauschale für ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch
  15.03.21 - 31.12.22   Gültigkeit  
    CHF Leistung 22.50 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.2
    Berechtigung   Arztpraxis, Spital
    Limitation   1/Patient/Tag
    Beim ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch handelt es sich um eine echte ärztliche Konsultation inkl. allfälligen klinischen Untersuchung zur Indikationsstellung der Analyse auf Sars-CoV-2 im Zusammenhang mit:
- Analyse molekularbiologisch Sars-CoV-2
- Analyse immunologisch auf Antikörper gegen Sars-CoV-2
- Analyse immunologisch auf Sars-CoV-2 Antigene oder Schnelltest zur Fachanwendung zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest)
- Gepoolte molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2

Hier handelt es sich v.a. um Patienten mit Risikofaktoren oder schwereren Symptomen.
Die Pos. 01.01.1050 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffern 1.1.1, 1.3.1 und 1.4.1 des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3.

Falls ein Arzt / eine Ärztin das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch in einem Testzentrum durchführt, erfolgt die Rechnungsstellung über die ZSR-Nummer des Arztes / der Ärztin.
 
  Ärztliche Pauschale für ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch
 
  28.01.21 - 14.03.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 22.50 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.2
    Berechtigung   Arztpraxis, Spital
    Limitation   1/Patient/Tag
    Beim ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch handelt es sich um eine echte ärztliche Konsultation inkl. allfälligen klinischen Untersuchung zur Indikationsstellung der Analyse auf Sars-CoV-2 im Zusammenhang mit:
  • Analyse molekularbiologisch Sars-CoV-2
  • Analyse immunologisch auf Antikörper gegen Sars-CoV-2
  • Analyse immunologisch auf Sars-CoV-2 Antigene oder Schnelltest zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 (z.B. Antigen-Schnelltest)
  • Gepoolte molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2

Hier handelt es sich v.a. um Patienten mit Risikofaktoren oder schwereren Symptomen.
Die Pos. 01.01.1050 ist nur anwendbar bei Personen, welche eines der Kriterien gemäss Ziffern 1 bis 4.3, 5 oder 6 (bei der Analyse auf Sars-CoV-2 Antikörper) der Beprobungskriterien des BAG vom 27.01.2021 erfüllen.

Falls ein Arzt / eine Ärztin das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch in einem Testzentrum durchführt, erfolgt die Rechnungsstellung über die ZSR-Nummer des Arztes / der Ärztin.
  • Exklusion: nicht kumulierbar mit 01.02.1000 «Sars-CoV-2 Schnelltest zum Schutz von besonders gefährdeten Personen»
 
  Ärztliche Pauschale für ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch
 
  02.11.20 - 27.01.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 22.50 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.2
    Berechtigung   Arztpraxis, Spital
    Limitation   1/Patient/Tag
    Beim ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch handelt es sich um eine echte ärztliche Konsultation inkl. allfälligen klinischen Untersuchung zur Indikationsstellung der Analyse auf Sars-CoV-2 im Zusammenhang mit:
  • Analyse molekularbiologisch Sars-CoV-2
  • Analyse immunologisch auf Antikörper gegen Sars-CoV-2
  • Analyse immunologische auf Sars-CoV-2 Antigene

Hier handelt es sich v.a. um Patienten mit Risikofaktoren oder schwereren Symptomen