Tarifbrowser für Tarif 351

  01.01.1100  Übermittlung des Testergebnisses an getestete Person und an Behörde
  15.03.21 - 31.12.22   Gültigkeit  
    CHF Leistung 2.50 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.3
    Berechtigung   Spital, Laboratorien
    Limitation   1/Patient/Leistungserbringer/Tag
    Die Pauschalposition ist einmalig pro getestete Person und pro Tag vom Leistungserbringer, welcher die Übermittlung des Resultats und die Anforderung des Freischaltcodes durchführt, verrechenbar.
Sie beinhaltet 3 Leistungen:
- Die Übermittlung des Resultats an die getestete Person unabhängig vom Resultat der Analyse.
- Die Ausstellung des Covid-19-Testzertifkats
- Zudem ist der Leistungserbringer bei einem positiven Testergebnis gemäss Art. 12 Abs. 1 des Epidemiengesetzes (EpG) verpflichtet, die Behörden zu informieren und den Freischaltcode, der vom Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2 (PT-System) generiert wird, anzufordern und der getesteten Person mitzuteilen.

Die Pos. 01.01.1100 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffern 1.1.1, 1.3.1 und 1.4.1 des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3.
 
  Übermittlung des Testergebnisses an getestete Person und an Behörde
 
  28.01.21 - 14.03.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 2.50 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.3
    Berechtigung   Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum, Pflegeheim, SPITEX-Organisationen
    Limitation   1/Patient/Tag
    Die Pauschalposition ist einmalig pro getestete Person und pro Tag vom Leistungserbringer, welcher die Übermittlung des Resultats und die Anforderung des Freischaltcodes durchführt, verrechenbar. Sie beinhaltet 2 Leistungen:
  • Die Übermittlung des Resultats an die getestete Person unabhängig vom Resultat der Analyse.
  • Zudem ist der Leistungserbringer bei einem positiven Testergebnis gemäss Art. 12 Abs. 1 des Epidemiengesetzes (EpG) verpflichtet, die Behörden zu informieren und den Freischaltcode, der vom Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2 (PT-System) generiert wird, anzufordern und der getesteten Person mitzuteilen.

Die Pos. 01.01.1100 ist nur anwendbar bei Personen, welche eines der Kriterien gemäss Ziffern 1 bis 4.3, 5 oder 6 (bei der Analyse auf Sars-CoV-2 Antikörper) der Beprobungskriterien des BAG vom 27.01.2021 erfüllen.
Bei der gepoolten molekularbiologischen Analyse wird das Testergebnis nicht gemeldet (bei einem positiven Pool erfolgt eine Bestätigungsanalyse).
  • Exklusion: nicht kumulierbar mit 01.02.1000 «Sars-CoV-2 Schnelltest zum Schutz von besonders gefährdeten Personen»
 
  Übermittlung des Testergebnisses an getestete Person und an Behörde
 
  02.11.20 - 27.01.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 2.50 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.3
    Berechtigung   Arztpraxis, Spital, Laboratorien, Apotheke, Testzentrum
    Limitation   1/Patient/Tag
    Die Pauschalposition ist einmalig pro getestete Person und pro Tag vom Leistungserbringer, welcher die Übermittlung des Resultats und die Anforderung des Freischaltcodes durchführt, verrechenbar. Sie beinhaltet 2 Leistungen:
  • Die Übermittlung des Resultats an die getestete Person unabhängig vom Resultat der Analyse.
  • Zudem ist der Leistungserbringer bei einem positiven Testergebnis gemäss Art. 12 Abs. 1 des Epidemiengesetzes (EpG) verpflichtet, die Behörden zu informieren und den Freischaltcode, der vom Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2 (PT-System) generiert wird, anzufordern und der getesteten Person mitzuteilen.