Tarifbrowser für Tarif 351

  01.01.1400  Pauschale bei Fremdauftrag für Auftragsabwicklung, Overheadkosten, Probenentnahmematerial
  15.03.21 - 31.12.22   Gültigkeit  
    CHF Leistung 24.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.6
    Berechtigung   Spital, Laboratorien
    Limitation   1/Leistungserbringer/Tag
    Nur Laboratorien nach Art. 54 Abs. 3 KVV und Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 2 KVV (rückwirkend per 02.11.2020) im Auftrag eines anderen zugelassenen Leistungserbringers nach Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 können diese Position in Rechnung stellen. Zu den Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV gehören die Privatlaboratorien sowie die Spitallaboratorien, die die Bedingungen der Laborleitung nach Artikel 54 Absatz 3 KVV erfüllen.

Die Pos. 01.01.1400 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffern 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1, 1.4.1, 1.4.2, 1.5.1 und 1.6.1 der Covid-19-Verordnung 3

nur verrechenbar mit einer Analyse

nicht kumulierbar mit Pos. 01.01.1000, Pos. 01.01.1010 sowie mit Pos. 01.02.1000
 
  Pauschale bei Fremdauftrag für Auftragsabwicklung, Overheadkosten, Probenentnahmematerial
 
  28.01.21 - 14.03.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 24.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.6
    Berechtigung   Laboratorien, Spital
    Limitation   1/Patient/Tag
    Nur Laboratorien nach Art. 54 Abs. 3 KVV und Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 2 KVV (rückwirkend per 02.11.2020) im Auftrag eines anderen zugelassenen Leistungserbringers nach Art. 26 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung 3 können diese Position in Rechnung stellen. Zu den Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV gehören die Privatlaboratorien sowie die Spitallaboratorien, die die Bedingungen der Laborleitung nach Artikel 54 Absatz 3 KVV erfüllen.
  • Kumulation: nur verrechenbar mit einer Analyse
  • Exklusion: nicht kumulierbar mit 01.01.1000 «Pauschale umfassend die Probenentnahme, Abstrich und/oder Blutentnahme (oder Abnahme einer anderen validierten Probe), Schutzmaterial, Patienten-Gespräch» sowie mit 01.02.1000 «Sars-CoV-2 Schnelltest zum Schutz von besonders gefährdeten Personen»
 
  Pauschale bei Fremdauftrag für Auftragsabwicklung, Overheadkosten, Probenentnahmematerial
 
  02.11.20 - 27.01.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 24.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.6
    Berechtigung   Laboratorien
    Limitation   1/Patient/Tag
    Nur Laboratorien nach Art. 54 Abs. 3 KVV im Auftrag eines anderen zugelassenen Leistungserbringers nach Art. 26 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung 3 können diese Position in Rechnung stellen. Zu den Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV gehören die Privatlaboratorien sowie die Spitallaboratorien, die die Bedingungen der Laborleitung nach Artikel 54 Absatz 3 KVV erfüllen.
  • Kumulation: nur verrechenbar mit einer Analyse